Unsere Schlichtungsstelle

Leider gibt es immer mal Situationen, in denen Menschen unterschiedlicher Auffassung sind. Sollten Sie als Fahrgast der WestfalenBahn mit einer Entscheidung durch uns nicht einverstanden sein, können Sie sich an die Schlichtungsstelle Nahverkehr wenden.

Schlichtungsstelle Nahverkehr

Bei der Schlichtungsstelle Nahverkehr handelt es sich um eine unabhängige Einrichtung des Vereins Schlichtungsstelle Nahverkehr e.V.. Dem Verein gehören die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen sowie Verkehrsunternehmen aus Nordrhein-Westfalen an.

Das Verfahren ist für Verbraucher kostenfrei, Ihre Aufwendungen müssen Sie jedoch selbst tragen.

Eine Schlichtung findet nicht statt,

  •  wenn der Gegenstand der Streitigkeit bereits gerichtlich anhängig war oder während des Verfahrens anhängig gemacht wird,
  • wenn wegen des Beschwerdegegenstandes Strafanzeige erstattet worden ist oder während des Verfahrens erstattet wird,
  •  wenn der Anspruch verjährt ist und sich eine Partei auf Verjährung beruft oder
  •  wenn die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist. 

Die Schlichtungsstelle wird nur tätig, wenn es im Vorfeld nicht zu einer Einigung gekommen ist. Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Anliegen bzw. einer Beschwerde immer zunächst direkt an uns. 

Weitere Informationen sowie die Verfahrens- und Schlichtungsordnung finden Sie unter

www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de

Schlichtungsstelle Nahverkehr
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf

Hinweis zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Die WestfalenBahn GmbH erklärt sich bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für die WestfalenBahn GmbH ist die zuständige Stelle die vorgenannte Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de).