Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des Aktionsangebotes Emsland-Touren-Ticket

Für Reisen im Emsland bietet die WestfalenBahn gemeinsam mit dem Landkreis Emsland und der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) das beliebte Emsland-Touren-Ticket an. Reisen Sie auf verschiedenen Tagestouren mit Bahn, Rad und Bus quer durch die Region.

1. Grundsatz

Es gelten die Beförderungsbedingungen des Niedersachsentarifs, soweit sich aus den nachfolgenden Bedingungen nichts anderes ergibt.

2. Aktionszeitraum

Das Emsland-Touren-Ticket wird für Fahrten an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen der Bundesländer Niedersachsen und/oder Nordrhein-Westfalen im Zeitraum vom 02.04.2022 bis zum 31.10. 2022 sowie am 27.05.2022 und 17.06.2022 („Brückentage“) angeboten. 

3. Preis (Beförderungsentgelte)

Das Beförderungsentgelt beträgt 19,- Euro für bis zu zwei Personen zuzüglich jeweils 5,- Euro für jeden von maximal 3 weiteren Mitfahrern in der 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die 1. Wagenklasse ist, auch gegen Zahlung eines Aufpreises, ausgeschlossen. Ein BahnCard-Rabatt wird nicht gewährt.

4. Produkte

Das Emsland-Touren-Ticket berechtigt zur Fahrt im Regional-Express RE 15 der WestfalenBahn GmbH zwischen Emden Außenhafen und Rheine sowie in den RADexpress-Bussen im Landkreis Emsland.

5. Gültigkeit

Das Emsland-Touren-Ticket gilt an dem auf der Fahrkarte angegebenen Geltungstag für beliebig viele Fahrten von 00.00 Uhr bis 03.00 Uhr des Folgetages.

6. Fahrkarten

Ein Emsland-Touren-Ticket kann genutzt werden von:

  • Einzelreisenden oder
  • Gruppen mit bis zu fünf gemeinsam reisenden Personen (bei entsprechendem Zukauf bei mehr als 2 Personen). Eine Erweiterung der Gruppengröße nach Fahrtantritt ist nicht zugelassen

Ein Emsland-Touren-Ticket ist nur gültig, wenn in den dafür vorgesehenen Feldern des Tickets der Geltungstag sowie Name und Vorname des Inhabers mit der längsten Reisestrecke eingetragen sind. Der Inhaber muss diese Angaben vor Fahrtantritt unauslöschlich in Druckbuchstaben eintragen. Bei der Fahrkartenkontrolle ist auf Aufforderung die Identität durch einen amtlichen Lichtbildausweis nachzuweisen.

Ein Emsland-Touren-Ticket kann – abhängig vom Verkaufssystem – bis zu 3 Monate vor seinem ersten Geltungstag erworben werden. Die Fahrt mit einem in den RADexpress-Bussen erworbenen Emsland-Touren-Ticket muss am Ausgabedatum angetreten sein.

7. Mitnahme von Kindern

Kinder bis einschließlich 5 Jahren werden in Begleitung einer Aufsichtsperson, die im Besitz einer gültigen Fahrkarte oder Fahrtberechtigung sein muss, unentgeltlich befördert. Ein Kind im Alter von 6 bis einschließlich 14 Jahren zählt als eine Person.

8. Fahrradmitnahme

Die Fahrradmitnahme ist im Fahrpreis enthalten (max. 1 Fahrrad je Person).

9. Rückgabe/Umtausch/Erstattung

Rückgabe, Umtausch und Erstattung sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Ansprüche bei Ausfall, Verspätung und Anschlussversäumnissen bestimmen sich nach Kapitel IV der Verordnung (EG) Nr. 1371/2007 vom 23.10.2007 („Fahrgastrechte-Verordnung“) sowie nach § 8 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO).

Es handelt sich bei diesem Angebot um eine Fahrkarte mit erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt im Sinne von § 2 der Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Ein Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Nutzung eines anderen Zuges aufgrund § 8 Abs. 1 Nr. 1 EVO i. V. m. § 8 Abs. 2 EVO erfolgt daher nicht.

Das Emsland-Touren-Ticket ist im Sinne der Fahrgastrechte eine Zeitkarte.

Im Übrigen gelten die Regelungen des Niedersachsentarifs Teil II, Ziffer 12..

10. Sicherung gegen Missbrauch

Die Übertragbarkeit eines Emsland-Touren-Tickets endet mit Eintragung des Inhaber-Namens, spätestens jedoch bei Fahrtantritt.

Durch nachträgliche Änderung des eingetragenen Namens und/oder der Personenzahl und/oder des Geltungstags wird ein Emsland-Touren-Ticket ungültig.

Nach Fahrtantritt (bei mehreren Fahrten: nach Antritt der ersten Fahrt) ist die Erweiterung der Gruppengröße oder ein Austausch von Personen ausgeschlossen. Bei abweichender Nutzung der Fahrkarte (z. B. ohne den eingetragenen Reisenden oder unzulässige Teilnehmerzahl) gelten die Regelungen des Niedersachsentarifs Teil II, Ziffer 5.

11. Sonstige Bestimmungen

Die Beförderung von Fahrrädern kann bei Platzmangel abgelehnt werden. In Zügen des Nahverkehrs dürfen Fahrräder nur in den mit einem Fahrradsymbol gekennzeichneten Mehrzweckbereichen untergebracht werden.

Das Emsland-Touren-Ticket gilt nicht für die Mitnahme von Hunden.

12. Streitschlichtung

Zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Beförderungsvertrag erklärt sich die WestfalenBahn GmbH bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Für die WestfalenBahn GmbH ist die zuständige Stelle die Schlichtungsstelle Nahverkehr, Mintropstraße 27, 40215 Düsseldorf (www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de).