Regelungen zur Fahrradmitnahme in unseren Zügen
Laut § 10 Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG) sind wir als Eisenbahnverkehrsunternehmen dazu verpflichtet, einen sogenannten Fahrradbeförderungsplan aufzustellen. Diesen Plan finden Sie hier. Darin zeigen wir transparent auf, wie wir die Mitnahme von Fahrrädern in unseren Zügen gestalten und weiterentwickeln. Ziel ist es, die umweltfreundliche Kombination von Bahn und Fahrrad zu stärken und unseren Fahrgästen eine verlässliche Grundlage für ihre Reiseplanung zu bieten. Der Plan wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf fortgeschrieben.
Sie haben die Möglichkeit, zu diesem Plan Anmerkungen oder Stellungnahmen einzureichen. Bitte schicken Sie diese an presse@westfalenbahn.de.
Fahrradbeförderungsplan der WesfalenBahn (zum Download als PDF, Stand 12. Februar 2026)