Fahrscheinangebote im Gebiet des VRB: Das Deutschlandticket für SchülerInnen

WestfalenBahn GmbH, 12.06.2025

Fahrscheinangebote im Gebiet des VRB: Das Deutschlandticket für SchülerInnen

Wie gilt das Deutschlandticket in den Sommerferien 2025? Wie funktioniert die Ausgabe? Dürfen SchülerInnen ein Fahrrad oder einen Hund kostenlos mitnehmen? In diesem kompakten Überblick gibt es die wichtigsten Antworten rund um das Deutschlandticket im Schulverkehr des Verkehrsverbunds Region Braunschweig (VRB).

1. Wie sieht das Deutschlandticket aus?

Das Deutschlandticket wird als Chipkarte ausgegeben. Auf der Vorderseite links unten ist der Vor- und Zuname aufgedruckt. Hinweis: Aufgrund einer begrenzten Zeichenanzahl werden lange Namen ggf. gekürzt dargestellt. 

Auf der Rückseite befindet sich im weißen Feld in der oberen Textzeile das technische Ablaufdatum der Karte im Format Monat/Jahr. Diese Angabe ist unabhängig von der Ticketgültigkeit. In der Textzeile darunter ist die Kartennummer aufgedruckt.

2. Ab wann gilt das Deutschlandticket?

Das Deutschlandticket gilt für das Schuljahr 2024/2025 und weiter für folgende Schuljahre, solange die/der SchülerIn anspruchsberechtigt bleibt. Die Chipkarte ist deshalb nach dem Schuljahresende gut aufzubewahren. 

Für neu anspruchsberechtigte SchülerInnen im Schuljahr 2025/2026 gilt das Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn. Die Ausgabe der neuen Tickets erfolgt vor Ort i. d. R. in den Schulen.

Die Chipkarte verliert ihre Gültigkeit, wenn entsprechend der Regelungen Ihres zuständigen Landkreises bzw. Ihrer zuständigen Stadt (sogenannte Schulwegkostenträger) kein Anspruch auf Schülerbeförderung mehr besteht.

Ob ein/e SchülerIn Anspruch auf eine Chipkarte hat, wird individuell geprüft.

Ein gültiges Ticket kann für den Schulweg und zusätzlich für Fahrten in der Freizeit genutzt werden, auch am Wochenende, an Feiertagen und in den Ferien (grundsätzlich ohne Sommerferien, Regelung 2025 siehe folgende Frage).

3. Wie gilt das Deutschlandticket in den Sommerferien 2025?

Das Deutschlandticket für anspruchsberechtigte SchülerInnen gilt grundsätzlich nicht während der Sommerferien.

Das bedeutet für die SchülerInnen:

  • Das Deutschlandticket ist in den Sommerferien grundsätzlich nicht gültig. Die Sperrung des Tickets erfolgt automatisch. D.h. bei einer Kontrolle zeigt das Ticket in dem Zeitraum den Vermerk „ungültig“ an.
  • Eingeschränkte Nutzung am 1. und 2. Juli: Das Deutschlandticket kann trotz Sperrung an den beiden letzten Schultagen genutzt werden, allerdings nur für Fahrten im Gebiet des VRB. Dazu zählen die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Alle Verkehrsunternehmen im VRB erkennen das Ticket an diesen beiden Tagen als gültigen Fahrschein an. Diese Regelung gilt jedoch nicht bei Fahrten über den VRB hinaus.
  • Soweit auch im Schuljahr 2025/26 ein Anspruch besteht, wird das Deutschlandticket zum Schuljahresbeginn aktiviert und ist wieder bundesweit im ÖPNV gültig. Die Ticketaktivierung erfolgt entsprechend der Regelungen Ihres zuständigen Landkreises bzw. Ihrer zuständigen Stadt (sogenannte Schulwegkostenträger).
  • Chipkarte aufbewahren: Die bestehende Chipkarte wird im neuen Schuljahr grundsätzlich weiterverwendet. Für einige Klassenstufen (je nach Schulwegkostenträger) werden neue Chipkarten ausgegeben. Welche SchülerInnen betroffen sind, wird über die Schulwegkostenträger (bzw. Schulen) kommuniziert. Die Sperrung und Aktivierung der Karte laufen automatisiert über Hintergrundsysteme. Daher ist es wichtig, die Chipkarte bis zum Schulstart gut aufzubewahren.

4. Welches Ticket kann in den Sommerferien genutzt werden, wenn die Chipkarte nicht nutzbar ist?

Um in den Sommerferien weiterhin verbund- oder deutschlandweit mobil mit Bus und Bahn zu sein, bietet der VRB attraktive Fahrscheinangebote an.

  • U21-Sommerferienkarte (Preis 23,70 €): Alle jungen Leute bis einschließlich 20 Jahren können mit dem Ticket von Donnerstag, den 03.07.2025 - bis Mittwoch, den 13.08.2025, rund um die Uhr im gesamten VRB Verbundgebiet unterwegs sein. Das Gebiet umfasst die Städte Braunschweig, Salzgitter und Wolfsburg sowie die Landkreise Gifhorn, Goslar, Helmstedt, Peine und Wolfenbüttel. Das Ticket gilt in allen Bussen, Trams und Nahverkehrszügen. Erhältlich ist es ab dem 02. Juni 2025 an allen bekannten Vorverkaufsstellen, auch digital in unseren regionalen Apps (VRB Fahrinfo&Tickets, Meine BSVG und WVG-App).
  • Deutschlandticket (Preis 58,00 €): Wer bundesweit auf Reisen gehen möchte, kauft sich für den Monat Juli das Deutschlandticket, z. B. in unseren regionalen Apps (VRB Fahrinfo&Tickets, Meine BSVG und WVG-App). Wichtig: Das Deutschlandticket ist ein Abonnement und muss bis zum 10. Juli 2025 gekündigt werden, damit es Ende Juli endet. Alle Informationen zu den Fahrscheinangeboten finden Sie online unter www.vrb-online.de/tickets

5. Wo gilt das Deutschlandticket?

Im Gegensatz zur bisherigen Sammel-Schülerzeitkarte gilt das Deutschlandticket auch über den Schulweg hinaus deutschlandweit bei allen teilnehmenden Unternehmen in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln. Dazu zählen Busse, Straßen-, S- und U-Bahnen sowie Regionalzüge.

Außerdem kann das Ticket im VRB-Gebiet auch in Rufbussen, im flexo-Bus und in den Bürgerbussen genutzt werden. Bei Anruf-Sammel-Taxis (AST) mit Haustürbedienung fällt zusätzlich der Komfortzuschlag an.

6. In welchen Verkehrsmitteln gilt es nicht?

Das Deutschlandticket gilt nicht
• im ICE
• im IC/EC
• im Flixtrain
• in Fernbussen wie zum Beispiel FlixBus
• in rein touristischen Verkehrsmitteln, wie zum Beispiel Museumsbahnen und Seilbahnen.

7. In welcher Klasse darf das Deutschlandticket im Zug genutzt werden?

Das Deutschlandticket gilt ausschließlich für die Fahrt in der 2. Wagenklasse.

8. Wie ist das Deutschlandticket zu benutzen?

Beim Einstieg in Bus und Bahn ist das Deutschlandticket vorzuzeigen bzw. zur Kontrolle vor das entsprechende Kontrollgerät zu halten. Bei SchülerInnen ab 16 Jahren gilt das Deutschlandticket nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis. Ticket und Ausweis sind immer bei der Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln mitzuführen.

9. Welche persönlichen Daten enthält die Chipkarte?

Auf der Chipkarte sind der Vor- und Nachname der SchülerInnen aufgedruckt, im Chip sind zusätzlich das Deutschlandticket-Produkt und das Geburtsdatum gespeichert.

10. Können weitere Personen mit dem Ticket mitgenommen werden?

Mit dem Deutschlandticket dürfen Kinder bis einschließlich 5 Jahren kostenlos mitgenommen werden. Kinder ab 6 Jahren benötigen ein eigenes Ticket.

11. Dürfen SchülerInnen ein Fahrrad oder einen Hund kostenlos mitnehmen?

Im VRB-Gebiet wird für die Mitnahme eines Fahrrades eine Fahrradtageskarte benötigt, sie wird auch als günstige 8er-Fahrradtageskarte angeboten. Die Mitnahme eines Hundes ist im VRB-Gebiet kostenlos.

Hinweis: Bei Reisen über das VRB Verbundgebiet hinaus gelten für die Mitnahme jeweils die Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des angrenzenden Verkehrsverbundes bzw. Verkehrsunternehmens. Die Mitnahme eines Fahrrads oder Hundes ist dann ggf. kostenpflichtig. Bitte vor Fahrtantritt informieren.

12. Wie wird das Deutschlandticket ausgegeben?

SchülerInnen erhalten das Deutschlandticket direkt in der Schule, bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder es wird postalisch an die gemeldete Wohnortadresse versandt. Über das Verfahren im Einzelfall entscheidet der für den jeweiligen Wohnort zuständige Schulwegkostenträger, der über die Ausgabe und den Versand des Tickets informiert.

Sollte zu Beginn des Schuljahres bzw. bei (unterjähriger) Ausgabe im Laufe des Schuljahres die Chipkarte noch nicht vorliegen, erhält die/der SchülerIn für die Übergangszeit eine Ersatzbescheinigung. Die Ersatzbescheinigungen gelten im gesamten VRB-Gebiet. Eine deutschlandweite Nutzung mit einer Ersatzbescheinigung ist ausgeschlossen.

13. Kann das Deutschlandticket für einen gewissen Zeitraum unterbrochen werden?

Grundsätzlich ist eine Nutzung während des Schuljahres (ohne Sommerferien) vorgesehen. Eine Unterbrechung der Nutzung des Deutschlandtickets ist möglich, beispielsweise, wenn vom Schulwegkostenträger sogenannte „Winterkarten“ mit Gültigkeit nur im Winterhalbjahr ausgegeben werden. Die Chipkarte ist dann zum Beispiel im Sommerhalbjahr gesperrt.

14. Was passiert bei Beendigung der Schulzeit bzw. Schul-/Wohnortwechsel?

Die Chipkarte wird nach Beendigung der Schulzeit bzw. Entfall der Berechtigung gesperrt und kann nicht mehr verwendet werden. Dies trifft auch zu, wenn während der Schulzeit z. B. durch Schul- oder Wohnortwechsel die Berechtigung entfällt (Bsp.: Wohn-Schulrelation liegt unterhalb der Kilometergrenze). Eine Rückgabe der Chipkarte ist durch den zuständigen Schulwegkostenträger vor Ort geregelt.

15. Entstehen der/dem anspruchsberechtigten SchülerIn Kosten für das Deutschlandticket?

Nein, SchülerInnen erhalten das Deutschlandticket kostenfrei, wenn eine Anspruchsberechtigung vorliegt.

16. Was ist zu tun, wenn die/der SchülerIn das Deutschlandticket verliert oder die Karte beschädigt ist?

Der zuständige Schulwegkostenträger bzw. die Schule ist unter Angabe des Namens der/des SchülerIn sowie des Geburtsdatums über den Verlust bzw. die Beschädigung zu informieren. Die verlorene oder beschädigte Karte wird gesperrt. Gegen ein Bearbeitungsentgelt (Höhe ist vor Ort festgelegt) wird eine neue Chipkarte ausgestellt. SchülerInnen erhalten die neue Chipkarte direkt in der Schule, bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder es wird postalisch an die gemeldete Wohnortadresse versandt.

Die Abrechnung des Entgelts erfolgt vor Ort bzw. per Überweisung bei Ihrer Schule bzw. beim Schulwegkostenträger.
Für die Übergangszeit erhält die/der SchülerIn eine Ersatzbescheinigung, die in der Schule bzw. vom zuständigen Schulwegkostenträger ausgegeben wird. Die Ersatzbescheinigungen gelten im gesamten VRB-Gebiet. Eine deutschlandweite Nutzung mit einer Ersatzbescheinigung ist ausgeschlossen.

17. Was ist bei Fahrscheinkontrollen zu beachten?

Bei Kontrollen ist die Chipkarte bzw. die Ersatzbescheinigung vorzuzeigen.

  • SchülerInnen ab 16 Jahren müssen gemäß der Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket neben der Chipkarte (bzw. Ersatzbescheinigung) auch einen gültigen Lichtbildausweis vorzeigen. Daher ist dieser bei jeder Fahrt in Bus und Bahn mitzuführen.
  • SchülerInnen unter 16 Jahren benötigen kein Ausweisdokument. Zur Verifizierung der Daten sind neben dem Vorzeigen der Chipkarte (bzw. Ersatzbescheinigung) einfach die Fragen vom Prüfpersonal zu Name, Geburtsdatum, Schule und Schulort zu beantworten.

18. Was passiert, wenn mein Ticket bei der Fahrscheinkontrolle als „ungültig“ angezeigt wird?

Sollte die Chipkarte bei der (digitalen) Kontrolle als „ungültig“ angezeigt werden, so werden die mündlich erteilten Daten, wie z. B. Name und Geburtsdatum, mit den auf der Chipkarte hinterlegten Daten abgeglichen. Darum kümmert sich das jeweilige Verkehrsunternehmen. 

Bei einem gesperrten Ticket oder Betrugsverdacht kann vom Prüfpersonal die Chipkarte eingezogen werden und eine Weiterfahrt verweigert werden. Die (vorläufige) Weiterfahrt kann durch Lösen eines zusätzlichen Tickets (Einzelfahrschein, Tageskarte, …) ermöglicht werden.

Sollte sich bei der Prüfung herausstellen, dass das vorgezeigte Deutschlandticket gesperrt ist bzw. von einer unberechtigten Person genutzt wird, kann das Verkehrsunternehmen eine Strafzahlung, das sogenannte „Erhöhte Beförderungsentgelt“ (EBE), ausstellen.

In diesem Fall ist die Strafzahlung auf das auf der Rückseite des Formulars angegebene Konto zu überweisen. Dort sind für Fragen auch Kontaktdaten aufgeführt.

Sollte das EBE oder der Einzug der Chipkarte aus Ihrer Sicht nicht gerechtfertigt sein, kontaktieren Sie bitte den zuständigen Schulwegkostenträger, um die Sache zu klären. Hierzu sind Informationen zum Verkehrsunternehmen, Fahrstrecke bzw. Linie, Zeitpunkt der Fahrt für die weitere Klärung hilfreich.

19. Darf das Deutschlandticket gelocht werden, um es am Schlüsselbund zu befestigen?

Nein, das ist nicht erlaubt. Chipkarten beinhalten einen Chip, in dem alle notwendigen Daten (Fahrscheinart, Geltungsbereich, Gültigkeit, Vor- und Zuname sowie Geburtsdatum) für eine Fahrscheinkontrolle enthalten sind. Das Lochen der Chipkarte, für zum Beispiel zum Anbringen an Schlüsselbändern oder –ringen, beschädigt die Karte und macht sie unbrauchbar. Kontrollen können nicht mehr durchgeführt werden. Dasselbe gilt für das Beschneiden und anderweitige Beschädigungen der Chipkarte.

Wird das Deutschlandticket aufgrund einer Beschädigung unbrauchbar, wird gegen ein Bearbeitungsentgelt (Höhe ist vor Ort festgelegt) eine neue Chipkarte ausgestellt. Für die Mitnahme der Deutschlandtickets empfehlen wir Schlüsselbänder mit integriertem Kartenhalter. Bei einer Fahrscheinkontrolle ist allerdings das Ticket ohne Kartenhalter vor das Lesegerät zu halten, da der Chip je nach Beschaffenheit des Kartenhalters ansonsten nicht lesbar ist.

Quelle: VRB

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