Information Fahrgastrechte
Unsere Aufgabe bei der WestfalenBahn ist es, Sie immer klar im Takt, pünktlich und zuverlässig an Ihr Ziel zu bringen. Freundliche und fachkundige Servicemitarbeiter sind für Sie auf unseren modernen, komfortablen Zügen jederzeit da, so dass Sie rundum gut versorgt und stets bestens informiert sind. Leider können aber auch wir Verspätungen oder Versäumnis von Anschlusszügen nicht immer ganz vermeiden.
Ab dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr, so dass Sie unter bestimmten Bedingungen nach dem Fahrgastrechte-Gesetz Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung haben.
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.
Auch können Sie sich als Kunde der WestfalenBahn an das bundesweite „Servicecenter Fahrgastrechte" wenden, das ebenso im Sinne der Reisenden eine einheitliche Abwicklung von Entschädigungsansprüchen im Verspätungsfall ermöglicht.
Ab dem 29. Juli 2009 gelten erweiterte Rechte für Reisende im Eisenbahnverkehr, so dass Sie unter bestimmten Bedingungen nach dem Fahrgastrechte-Gesetz Anspruch auf eine Reisealternative, Ersatz oder Entschädigung haben.
In dieser Übersicht haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen dargestellt. Eine vollständige Darstellung der Fahrgastrechte finden Sie unter www.fahrgastrechte.info.
- Die Fahrgastrechte gelten ausschließlich bei Störungen im Eisenbahnverkehr. Der Eisenbahnverkehr umfasst alle Züge von der S-Bahn über den Regionalverkehr bis zum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen sie betrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen, Busse oder Oberleitungsbusse fallen nicht hierunter.
- Grundlagen Ihrer Ansprüche sind Ihre Fahrkarte sowie die von Ihnen gewählte Verbindung. Es besteht ein Entschädigungsanspruch für Reiseketten aus Zügen verschiedener Eisenbahnunternehmen, die mit einer Fahrkarte genutzt wurden. Der Anspruch gilt für den in Ihrer Fahrkarte enthaltenen Eisenbahnverkehr, d.h. Schadensursache und Schadenswirkung (z.B. die Verspätung, die Sie geltend machen) müssen im Eisenbahnverkehr entstanden sein.
- Um das Fahrgastrecht geltend zu machen, können Sie sich als Fahrgast der WestfalenBahn an unsere Servicemitarbeiter im Zug wenden. Dort erhalten Sie das Fahrgastrechte-Formular zur Bestätigung der Verspätung des WestfalenBahn-Zuges. Ab 60 Minuten Verspätung erhalten Sie eine Entschädigung von 25 Prozent des gezahlten Fahrpreises für die einfache Fahrt, ab 120 Minuten Verspätung 50 Prozent.
Fahrgastrechte-Formular
Ihre Ansprüche können Sie mit dem Fahrgastrechte-Formular schnell und einfach geltend machen. Sie erhalten das Fahrgastrechte-Formular in den Zügen beim Servicepersonal, beim ServiceCenter moBiel in Bielefeld, unter Infotelefon (05 21) 55 77 77-55 oder als Formular zum Ausfüllen online.Auch können Sie sich als Kunde der WestfalenBahn an das bundesweite „Servicecenter Fahrgastrechte" wenden, das ebenso im Sinne der Reisenden eine einheitliche Abwicklung von Entschädigungsansprüchen im Verspätungsfall ermöglicht.



