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RP Online, 18.02.2010

Streit um Bahn-Vertrag mit VRR

Clemens Antweiler, Partner in der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Rotthege Wassermann & Partner, vertritt die Bahn-Unternehmen Abellio (Emscher-Ruhrtal-Netz, Ruhr-Sieg-Netz, Westfalenbahn) und Wersus. Die beiden Bahn-Konkurrenten wollen einen "schweren Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz" des europäischen Vergaberechts nachweisen. Im Juli 2009 sei lediglich die Absicht verkündet worden, den zwischen VRR und Bahn bestehenden Verkehrsvertrag zu ändern. Nach Ansicht von Antweiler hätte zwingend die Aufforderung an Mitbewerber dazugehört, Angebote abzugeben.

Der Anwalt führt eine ganze Reihe von Gründen auf, die nach EU-Recht ein ordentliches europaweites Vergabeverfahren erforderlich gemacht hätten – etwa die überlange Laufzeit des Vertrags oder die "wesentlichen" Änderungen, die vereinbart werden (etwa: neuer Zuschnitt des S-Bahn-Netzes). Antweiler rechnet damit, dass die Vergabekammer den Vertrag deshalb für unwirksam erklärt. Der Rechtsstreit dürfte dann vor Gericht weitergeführt werden.

Die Fahrgäste hätten keine Nachteile zu erwarten, denn der VRR kann die Bahn per "Auferlegung" zwingen, auch ohne gültigen Vertrag ihre Züge fahren zu lassen. Es könnten sich sogar Vorteile für die VRR-Kunden beziehungsweise Steuerzahler ergeben, wenn die alten Berechnungen des Verkehrsverbunds noch einmal auf den Tisch kommen würden. Der VRR hatte sich von der Bahn übervorteilt gefühlt und vor Gericht um 45 Millionen Euro pro Jahr gekämpft, die die Bahn seiner Ansicht nach zu viel verlangte.

Die Bahn verklagte den VRR mit Erfolg auf Zahlung der einbehaltenen Vergütungen. Im Zuge der neuen Vertragsverhandlungen wurde der Rechtsstreit eingestellt. Voraussetzung für die Gültigkeit des Vertrages war allerdings, dass das Land NRW dem VRR 45 Millionen Euro überwies und damit die Begleichung der Bahn-Forderung ermöglichte. Gäbe es echten Wettbewerb, wären derartige Subventionen wohl nicht notwendig, sagt Antweiler.


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von: Klaus Peter Kühn

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